Nach Abschiebung wegen Anti-Israel-Parole: Bob-Vylan-Frontmann wehrt sich erfolgreich gegen Einreiseverbot
The Intercept · L · trust 34/100

Deutsche Behörden warnten, die Einreise des pro-palästinensischen Musikers könne zur „Radikalisierung einzelner Bevölkerungsgruppen“ beitragen. Er legte Widerspruch ein.
Share Copy link Share on Facebook Share on Bluesky Share on X Share on LinkedIn Share on WhatsApp Bob Vylan performing at the Glastonbury Festival in Somerset, England, on June 28, 2025. Photo: Press Association via AP Images Read this article in English.
Dem Frontmann der britischen Punk-Rap-Band Bob Vylan wurde aufgrund seiner pro-palästinensischen Aussagen unlängst die Einreise nach Deutschland verweigert. Er wurde am Berliner Flughafen festgehalten und schließlich zurück nach England abgeschoben.
Die Bundespolizei begründete die Einreiseverweigerung des Sängers am 15. Juni mit seinem Auftritt beim Glastonbury Festival im vergangenen Jahr, wo er den Sprechchor „Death, death to the IDF“ („Tod, Tod der IDF“ – der israelischen Armee) angestimmt hatte.
Ende Juli hoben die Behörden das Einreiseverbot gegen den Sänger, der mit bürgerlichem Namen Pascal Robinson-Foster heißt, in einem entsprechenden Schreiben wieder auf, verweigerten jedoch jede Auskunft darüber, warum die Maßnahme aufgehoben wurde; oder wie die Entscheidung über das Einreiseverbot zustande gekommen war.
Die polizeiliche Akte zu Robinson-Foster, die The Intercept vorliegt, wirft ihm vor, antisemitische Narrative und Hamas-Propaganda zu verbreiten, die zur „Radikalisierung einzelner Bevölkerungsgruppen“ beitragen und terroristischen Gruppen oder Einzelpersonen als „ideologische Begründung“ dienen könne.
Zudem heißt es, Robinson-Foster stelle „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ in Deutschland dar. Seine Einreise würde dem internationalen Ansehen sowie der Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik „erheblichen Schaden“ zufügen; dadurch entstünde der Eindruck, Deutschland unternehme keine Anstrengungen, „den propagierten Antisemitismus und dazugehörige Aufrufe zur Gewalt, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“.
Detaillierte Fragen zu dem inzwischen aufgehobenen Einreiseverbot beantwortete die Bundespolizei nicht. Sie berief sich dabei auf Belange der öffentlichen Sicherheit und Datenschutz. Auf einen Fragenkatalog zum Entscheidungsprozess hinter der Einreiseverweigerung, ihrer Rechtsgrundlage, zu beteiligten Behörden sowie zu den Gründen der Aufhebung der Einreiseverweigerung erklärte Bundespolizei-Sprecher Nikolai Jaletzke gegenüber The Intercept, man äußere sich nicht zu Gefährdungsbewertungen, operativen Maßnahmen oder Abstimmungsprozessen zwischen Behörden.
„Zu behaupten, ich würde eine Gefahr für die nationale Sicherheit Deutschlands darstellen, ist schlicht absurd“, sagte Robinson-Foster The Intercept. „Genauso absurd ist die Behauptung, wir würden Propaganda im Namen irgendeiner verbotenen Organisation verbreiten.“
Bob Vylans Auftritt beim Glastonbury Festival sorgte weltweit für Aufmerksamkeit. Er kam zu einem Zeitpunkt, als immer mehr Kulturschaffende begannen, sich öffentlich gegen die Zerstörung Gazas durch Israel auszusprechen. Der Auftritt – insbesondere der Sprechchor „Death, death to the IDF“ – wurde von Politiker, darunter dem damaligen britischen Premierminister Keir Starmer, sowie von mehreren pro-israelischen jüdischen Organisationen scharf verurteilt. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein bezeichnete den Auftritt als „Hass und Hetze“ und rief Konzert- und Festival-Veranstalter in Deutschland dazu auf, Bob Vylans Konzerte abzusagen.
Kurz nach dem Glastonbury-Auftritt waren Robinson-Foster und seinem Bandkollegen Wade Laurence George Visa für ihre Einreise in die USA entzogen worden. Deutschland ist jedoch das erste Land, das einem Mitglied der Band die Einreise verweigert und ihn abgeschoben hat.
Die The Intercept vorliegenden Dokumente betreffen ausschließlich die Umsetzung des Einreiseverbots – nicht den dahinter liegenden Entscheidungsprozess. „Unsere Position ist simpel“, sagte Alexander Gorski – der deutsche Anwalt, der Robinson-Foster vertritt. „Es gibt ein verfassungsmäßiges Recht darauf, die Akte zu kennen, auf deren Grundlage eine solche Entscheidung getroffen wird.“
Nach Robinson-Fosters Abschiebung stellte Gorski beim Bundespolizeipräsidium Potsdam einen Antrag auf Löschung der Einreisesperre aus dem Nationalregister sowie auf Einsicht in die zugrundeliegenden Akten. Kurze Zeit später hob die Bundespolizei das Einreiseverbot wieder auf – ohne jedoch zu erklären, warum. In dem zweiseitigen Schreiben, das The Intercept ebenfalls vorliegt, heißt es lediglich, dass dem Antrag stattgegeben wird und keine weitergehenden Informationen erteilt werden könnten.
„Natürlich ist es gut, dass das Einreiseverbot aufgehoben wurde“, sagte Gorski The Intercept. „Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es jedoch hochproblematisch, wenn jemand wegen einer politischen Äußerung, die keinen Straftatbestand erfüllt, an der Einreise gehindert wird – und ihm anschließend noch der Zugang zu den zugrunde liegenden Akten verweigert wird.“
Gorski legte daraufhin formell Widerspruch ein, um Einsicht in interne Akten zu erhalten, die zur Verhängung des Einreiseverbots führten. Robinson-Foster habe ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage ihm die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Nicht nur, um die Rechtmäßigkeit des Vorgangs überprüfen zu können – sondern auch, um zu verstehen, welches Verhalten die deutschen Behörden zukünftig als Grundlage für eine Einreiseverweigerung ansehen.
„Wenn ein Künstler sich an das Gesetz halten will, muss er wissen, was die Regeln sind“, so Gorski.
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Bislang ist unklar, wie es dazu kam, dass ein britischer…
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